Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Hendrike Weidemann (nachstehend „Reitlehrerin“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung von Seminaren und den Beritt von Pferden. Das Zustandekommen eines Vertrages (z.B. für den Beritt eines Pferdes) kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.
§ 2. Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht findet generell auf den Pferden des Kunden statt. Nach Absprache ist auch Unterricht auf den Pferden der Reitlehrerin möglich. Der Ort des Unterrichts wird zwischen dem Kunden und der Reitlehrerin abgestimmt. Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie der gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung des Reitschülers sowie über die Inhalte der Lehreinheit. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und je nach Inhalt des Reitunterrichts mit der passenden Ausrüstung ausgestattet ist. Ebenfalls ist der Reitplatz/die Reithalle mit den entsprechend benötigten Trainingsgegenständen (z.B. Sprünge für den Springunterricht) zum Unterrichtsbeginn auszustatten.
§ 3. Entgelte für den Reitunterricht
Das Entgelt ist gewöhnlich nach einer jeden Reitstunde in bar zur Zahlung fällig. Individuell kann die Zahlung des Entgeltes ggf. auch zwischen dem Kunden und der Reitlehrerin vereinbart werden. Die Reitstunde wird an dem zwischen der Reitlehrerin und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt. Die Reitlehrerin ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse ihrer Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde die Reitlehrerin unverzüglich informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Generell müssen Unterrichtseinheiten 48 Stunden vorher abgesagt werden. Nach diesen 48h wird bei Absage eine Aufwandspauschale von 50€ erhoben. Bei Witterungseinflüssen (Unwetter, Hitze etc.) auf die Ausübung des Unterrichts, werden diese durch Theorieeinheiten zum vereinbarten Zeitpunkt ersetzt.Bei Terminabsagen (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) durch Unbenutzbarkeit der Reitanlage oder durch Planungsschwierigkeiten (z.B. Abstimmungsschwierigkeiten unter den Einstellern) wird das volle Entgelt berechnet. Das gleiche gilt für das Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin.
§ 4. Durchführung der Seminare/ Kurse
Mit der schriftlichen Einigung auf einen Seminar-/ Kurstermin und der öffentlichen Ausschreibung, wird die Durchführung des Seminars/ Kurs verpflichtend für den Veranstalter. Die gesamte Organisation des Seminar/ Kurses, wie in den Kurskonditionen beschrieben, liegt in der Verantwortung des Veranstalters, sodass die Durchführung des Seminars/ Kurses für den Veranstalter möglich ist. Für den Fall, dass das Seminar/ der Kurs durch Verschulden des Veranstalters nicht stattfinden kann, bleibt der in den Kurskonditionen genannte Rechnungsbetrag weiterhin fällig und muss vom Veranstalter beglichen werden.
§ 5. Durchführung der Ausbildung von Pferden
Beim Beritt kann zwischen Einzel- oder Dauerberitt gewählt werden. Der Ort des Beritts wird zwischen dem Kunden und der Reitlehrerin abgestimmt. Die Reitlehrerin entscheidet nach physischer und psychischer Einschätzung des Pferdes wie die Lehreinheit inhaltlich aufgebaut wird. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass sein Pferd mit der passenden Ausrüstung ausgestattet ist, sodass das erfolgreiche Training des Pferdes möglich ist.
§ 6. Entgelte für die Ausbildung von Pferden
Vereinbarte Rahmenbedingungen für den Beritt, wie die Dauer des Beritts und der
Preis werden vor Beginn des Beritts festgelegt. Diese können auch mündlich
vereinbart werden und sind damit bindend. Wird ein Beritt vorzeitig vom
Pferdebesitzer beendet, obwohl die vorher vereinbarten Dienstleistungen eingehalten
wurden, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung der vereinbarten Beträge.
Kulanz-Regelungen sind möglich. Hendrike Weidemann übernimmt keine Haftung für
Schäden am Pferd, die während der Dauer des Berittes entstehen.
Insofern der Besitzer des Pferdes an der Trainingseinheit visuell teilnehmen möchte,
ist die Reitlehrerin bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse ihrer Kunden zu
koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde die Reitlehrerin unverzüglich
informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese
Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behält sich
§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm sowie feste Schuhe tragen. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen einer Reitkappe sowie geeigneter Kleidung ebenfalls dringend empfohlen. Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reitlehrerin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder Beritt eines Pferdes geschehen keine Haftung übernimmt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Reitlehrerin beruht.
§ 8. Haftung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Es gilt deutsches Recht.
§ 9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.